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*                            Lizenz fr phpCMS
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    phpCMS Contentmanagement System auf Basis von PHP.

    Copyright (c) 2000-2002 by Michael Brauchl
    Copyright (c) 2002-2004 by phpCMS-Team

    Download des Originals auf http://phpcms.de
    Kommentare und Fragen bitte ins Forum auf http://phpcms.de

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    Dieses Programm ist freie Software. Sie knnen es unter den Bedingungen
    der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation
    herausgegeben, weitergeben und/oder modifizieren, entweder unter Version 2
    der Lizenz oder (wenn Sie es wnschen) jeder spteren Version.

    Die Verffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, da es Ihnen
    von Nutzen sein wird, aber OHNE JEDE GEWHRLEISTUNG - sogar ohne die
    implizite Gewhrleistung der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FR EINEN
    BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in der GNU General Public License.

    Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit diesem
    Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie an die Free Software
    Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA.

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    Sie finden die GNU GPL im englischen Original hier im readme-Verzeichnis
    unter readme/en/license.txt

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    Deutsche bersetzung der
    GNU General Public License

    Erstellt im Auftrag der S.u.S.E. GmbH http://www.suse.de
    von Katja Lachmann bersetzungen,
    berarbeitet von Peter Gerwinski, G-N-U GmbH http://www.g-n-u.de
    (31. Oktober 1996, 4. Juni 2000)


    Diese bersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verstndnis der
    GNU General Public License (GNU-GPL) zu erleichtern. Es handelt sich
    jedoch nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte bersetzung.

    Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser
    bersetzung, und sie hat diese bersetzung auch nicht als rechtskrftigen
    Ersatz fr die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die bersetzung nicht
    sorgfltig von Anwlten berprft wurde, knnen die bersetzer nicht
    garantieren, da die bersetzung die rechtlichen Aussagen der GNU-GPL
    exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen, da von Ihnen geplante
    Aktivitten im Sinne der GNU-GPL gestattet sind, halten Sie sich bitte an
    die englischsprachige Originalversion.

    Die Free Software Foundation mchte Sie darum bitten, diese bersetzung
    nicht als offizielle Lizenzbedingungen fr von Ihnen geschriebene Programme
    zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierfr stattdessen die von der
    Free Software Foundation herausgegebene englischsprachige Originalversion.


    This is a translation of the GNU General Public License into German. This
    translation is distributed in the hope that it will facilitate understanding,
    but it is not an official or legally approved translation.

    The Free Software Foundation is not the publisher of this translation and
    has not approved it as a legal substitute for the authentic
    GNU General Public License. The translation has not been reviewed carefully
    by lawyers, and therefore the translator cannot be sure that it exactly
    represents the legal meaning of the GNU General Public License. If you wish
    to be sure whether your planned activities are permitted by the
    GNU General Public License, please refer to the authentic English version.

    The Free Software Foundation strongly urges you not to use this translation
    as the official distribution terms for your programs; instead, please use the
    authentic English version published by the Free Software Foundation.

    GNU General Public License
    Deutsche bersetzung der Version 2, Juni 1991
    Copyright  1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
    59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA

    peter@gerwinski.de

    Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfltigen und
    unvernderte Kopien zu verbreiten; nderungen sind jedoch nicht erlaubt.


    Diese bersetzung ist kein rechtskrftiger Ersatz fr die englischsprachige Originalversion!

    Vorwort

    Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die Freiheit
    zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verndern. Im Gegensatz dazu soll
    Ihnen die GNU General Public License , die Allgemeine ffentliche GNU-Lizenz,
    ebendiese Freiheit garantieren. Sie soll sicherstellen, da die Software fr alle
    Benutzer frei ist. Diese Lizenz gilt fr den Groteil der von der Free Software
    Foundation herausgegebenen Software und fr alle anderen Programme, deren
    Autoren ihr Datenwerk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie knnen diese
    Mglichkeit der Lizenzierung fr Ihre Programme anwenden. (Ein anderer Teil der
    Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen der GNU Library
    General Public License , der Allgemeinen ffentlichen GNU-Lizenz fr Bibliotheken.)
    [Mittlerweile wurde die GNU Library Public License von der GNU Lesser Public License
    abgelst - Anmerkung des bersetzers.]

    Die Bezeichnung "freie`` Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf den Preis.
    Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren, Kopien freier Software zu
    verbreiten (und etwas fr diesen Service zu berechnen, wenn Sie mchten),
    die Mglichkeit, die Software im Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf
    Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen sollen garantieren, da Sie die Software
    ndern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden drfen - und
    da Sie wissen, da Sie dies alles tun drfen.

    Um Ihre Rechte zu schtzen, mssen wir Einschrnkungen machen, die es jedem
    verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese
    Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschrnkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten
    fr Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verndern.

    Beispielsweise mssen Sie den Empfngern alle Rechte gewhren, die Sie selbst
    haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines solchen Programms
    verbreiten. Sie mssen sicherstellen, da auch die Empfnger den Quelltext erhalten
    bzw. erhalten knnen. Und Sie mssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie
    ihre Rechte kennen.

    Wir schtzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software unter ein
    Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht
    gibt, die Software zu vervielfltigen, zu verbreiten und/oder zu verndern.

    Um die Autoren und uns zu schtzen, wollen wir darberhinaus sicherstellen, da jeder
    erfhrt, da fr diese freie Software keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von
    jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, mchten wir, da die Empfnger
    wissen, da sie nicht das Original erhalten haben, damit irgendwelche von anderen
    verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprnglichen Autors schdigen.

    Schlielich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch Software-Patente
    bedroht. Wir mchten die Gefahr ausschlieen, da Distributoren eines freien Programms
    individuell Patente lizensieren - mit dem Ergebnis, da das Programm proprietr wrde.
    Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, da jedes Patent entweder fr freie
    Benutzung durch jedermann lizenziert werden mu oder berhaupt nicht lizenziert
    werden darf.

    Es folgen die genauen Bedingungen fr die Vervielfltigung, Verbreitung und Bearbeitung:

    Allgemeine ffentliche GNU-Lizenz
    Bedingungen fr die Vervielfltigung,
    Verbreitung und Bearbeitung

0. Diese Lizenz gilt fr jedes Programm und jedes andere Datenwerk, in dem ein
     entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, da das Datenwerk
     unter den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet werden darf. Im
     folgenden wird jedes derartige Programm oder Datenwerk als "das Programm"
     bezeichnet; die Formulierung "auf dem Programm basierendes Datenwerk" bezeichnet
     das Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne,
     also ein Datenwerk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverndert
     oder verndert und/oder in eine andere Sprache bersetzt, enthlt. (Im folgenden wird
     die bersetzung ohne Einschrnkung als "Bearbeitung" eingestuft.) Jeder Lizenznehmer
     wird im folgenden als "Sie" angesprochen.

    Andere Handlungen als Vervielfltigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von dieser
    Lizenz nicht berhrt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der
    Ausfhrung des Programms wird nicht eingeschrnkt, und die Ausgaben des Programms
    unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes
    Datenwerk darstellt (unabhngig davon, da die Ausgabe durch die Ausfhrung des
    Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hngt von den Funktionen des Programms ab.

    1. Sie drfen auf beliebigen Medien unvernderte Kopien des Quelltextes des Programms,
    wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfr ist, da Sie
    mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschlu
    verffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie
    beziehen, unverndert lassen und desweiteren allen anderen Empfngern des Programms
    zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.

    Sie drfen fr den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebhr verlangen. Wenn Sie es
    wnschen, drfen Sie auch gegen Entgeld eine Garantie fr das Programm anbieten.

    2. Sie drfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verndern, wodurch
    ein auf dem Programm basierendes Datenwerk entsteht; Sie drfen derartige
    Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfltigen und verbreiten,
    vorausgesetzt, da zustzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erfllt werden:

    1.
        Sie mssen die vernderten Dateien mit einem aufflligen Vermerk versehen, der auf
    die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder nderung hinweist.

    2.
        Sie mssen dafr sorgen, da jede von Ihnen verbreitete oder verffentlichte Arbeit,
    die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten
    gegenber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebhren zur
    Verfgung gestellt wird.

    3.
        Wenn das vernderte Programm normalerweise bei der Ausfhrung interaktiv
    Kommandos einliest, mssen Sie dafr sorgen, da es, wenn es auf dem blichsten
    Wege fr solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder
    ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enthlt sowie einen Hinweis,
    da es keine Gewhrleistung gibt (oder anderenfalls, da Sie Garantie leisten),
    und da die Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten
    drfen. Auch mu der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser
    Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet,
    aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, mu Ihr auf dem Programm
    basierendes Datenwerk auch keine solche Meldung ausgeben).

    Diese Anforderungen gelten fr das bearbeitete Datenwerk als Ganzes. Wenn
    identifizierbare Teile des Datenwerkes nicht von dem Programm abgeleitet sind und
    vernnftigerweise als unabhngige und eigenstndige Datenwerke fr sich selbst zu
    betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht fr die betroffenen
    Teile, wenn Sie diese als eigenstndige Datenwerke weitergeben. Wenn Sie jedoch
    dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm
    basierendes Datenwerk darstellt, dann mu die Weitergabe des Ganzen nach den
    Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen fr weitere Lizenznehmer somit
    auf das gesamte Ganze ausgedehnt werden - und somit auf jeden einzelnen Teil,
    unabhngig vom jeweiligen Autor.

    Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte fr Datenwerke in Anspruch
    zu nehmen oder Ihnen die Rechte fr Datenwerke streitig zu machen, die komplett von
    Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der
    Verbreitung von Datenwerken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner
    auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuben.

    Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Datenwerkes, das nicht
    auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder einem auf dem Programm basierenden
    Datenwerk auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere
    Datenwerk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.

    3. Sie drfen das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk gem Paragraph 2) als Objectcode oder in ausfhrbarer Form unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben - vorausgesetzt, da Sie auerdem eine der folgenden Leistungen erbringen:

    1.
        Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollstndigen zugehrigen
    maschinenlesbaren Quelltext auf einem fr den Datenaustausch blichen Medium aus,
    wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen mu.
    Oder:

    2.
        Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang gltigen
    schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollstndige maschinenlesbare Kopie
    des Quelltextes zur Verfgung zu stellen - zu nicht hheren Kosten als denen, die
    durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der Quelltext unter den
    Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem fr den Datenaustausch blichen
    Medium weitergegeben wird. Oder:

    3.
        Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der
    Zurverfgungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben.
    (Diese Alternative ist nur fr nicht-kommerzielle Verbreitung zulssig und nur, wenn
    Sie das Programm als Objectcode oder in ausfhrbarer Form mit einem entsprechenden
    Angebot gem Absatz b erhalten haben.)

    Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des Datenwerkes verstanden,
    die fr Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Fr ein ausfhrbares Programm
    bedeutet "der komplette Quelltext": Der Quelltext aller im Programm enthaltenen Module
    einschlielich aller zugehrigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur
    Compilation und Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch
    braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was blicherweise
    (entweder als Quelltext oder in binrer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des
    Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm luft
    - es sei denn, diese Komponente selbst gehrt zum ausfhrbaren Programm.

    Wenn die Verbreitung eines ausfhrbaren Programms oder von Objectcode dadurch
    erfolgt, da der Kopierzugriff auf eine dafr vorgesehene Stelle gewhrt wird, so gilt
    die Gewhrung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des
    Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit
    dem Objectcode zu kopieren.

    4. Sie drfen das Programm nicht vervielfltigen, verndern, weiter lizenzieren oder
    verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrcklich gestattet ist. Jeder
    anderweitige Versuch der Vervielfltigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und
    Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz.
    Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz
    erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.

    5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht unterzeichnet
    haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die Erlaubnis, das Programm oder von ihm
    abgeleitete Datenwerke zu verndern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind
    gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das Programm
    (oder ein darauf basierendes Datenwerk) verndern oder verbreiten, erklren Sie Ihr
    Einverstndnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren Bedingungen bezglich der
    Vervielfltigung, Verbreitung und Vernderung des Programms oder eines darauf
    basierenden Datenwerks.

    6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes
    Datenwerk) weitergeben, erhlt der Empfnger automatisch vom ursprnglichen
    Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen
    zu vervielfltigen, zu verbreiten und zu verndern. Sie drfen keine weiteren
    Einschrnkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfngers
    vornehmen. Sie sind nicht dafr verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte
    durchzusetzen.

    7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder
    aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch
    Gerichtsbeschlu, Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen
    dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstnde nicht von den Bestimmungen
    dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht mglich ist, das Programm unter gleichzeitiger
    Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu
    verbreiten, dann drfen Sie als Folge das Programm berhaupt nicht verbreiten. Wenn
    zum Beispiel ein Patent nicht die gebhrenfreie Weiterverbreitung des Programms durch
    diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann
    besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen,
    darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.

    Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungltig oder unter bestimmten Umstnden
    nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Paragraph seinem Sinne nach angewandt
    werden; im brigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.

    Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Patente oder
    andere Eigentumsansprche zu verletzen oder die Gltigkeit solcher Ansprche zu
    bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integritt des
    Verbreitungssystems der freien Software zu schtzen, das durch die Praxis ffentlicher
    Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben grozgige Beitrge zu dem groen Angebot
    der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente
    Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob er
    die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat
    auf diese Entscheidung keinen Einflu.

    Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als Konsequenz aus dem
    Rest dieser Lizenz betrachtet wird.

    8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in bestimmten Staaten
    entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschtzte Schnittstellen
    eingeschrnkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz
    gestellt hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der
    diese Staaten ausgeschlossen werden, so da die Verbreitung nur innerhalb und zwischen
    den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet
    diese Lizenz die Beschrnkung, als wre sie in diesem Text niedergeschrieben.

    9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit berarbeitete und/oder neue
    Versionen der General Public License verffentlichen. Solche neuen Versionen werden
    vom Grundprinzip her der gegenwrtigen entsprechen, knnen aber im Detail abweichen,
    um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.

    Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm
    angegeben wird, da es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer oder "jeder
    spteren Version" ("any later version'') unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den
    Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen spteren
    Version, die von der Free Software Foundation verffentlicht wurde. Wenn das Programm
    keine Versionsnummer angibt, knnen Sie eine beliebige Version whlen, die je von der
    Free Software Foundation verffentlicht wurde.

    10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien Programmen
    zu verwenden, deren Bedingungen fr die Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den
    Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Fr Software, die unter dem Copyright der
    Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation ;
    wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von
    den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den freien Status aller von unserer freien
    Software abgeleiteten Datenwerke zu erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche
    Nutzen und Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu frdern.

    Keine Gewhrleistung

    11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht keinerlei
    Gewhrleistung fr das Programm, soweit dies gesetzlich zulssig ist. Sofern nicht
    anderweitig schriftlich besttigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das
    Programm so zur Verfgung, "wie es ist", ohne irgendeine Gewhrleistung, weder
    ausdrcklich noch implizit, einschlielich - aber nicht begrenzt auf - Marktreife oder
    Verwendbarkeit fr einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezglich Qualitt und
    Leistungsfhigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft
    herausstellen, liegen die Kosten fr notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei
    Ihnen.

    12. In keinem Fall, auer wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich
    zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie
    oben erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegenber fr irgendwelche Schden
    haftbar, einschlielich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schden, Schden durch
    Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschden, die aus der Benutzung des
    Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschlielich - aber nicht
    beschrnkt auf - Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von
    Ihnen oder anderen getragen werden mssen, oder dem Unvermgen des Programms,
    mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein
    Copyright-Inhaber oder Dritter ber die Mglichkeit solcher Schden unterrichtet worden
    war.

    Ende der Bedingungen

    Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen,
    neuen Programme anwenden knnen

    Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, da es vom grtmglichen Nutzen
    fr die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie das am besten, indem Sie es zu freier
    Software machen, die jeder unter diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verndern


    Um dies zu erreichen, fgen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem Programm hinzu. Am
    sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden Quelldatei zu stellen, um den
    Gewhrleistungsausschlu mglichst deutlich darzustellen; zumindest aber sollte jede
    Datei eine Copyright-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die
    vollstndigen Vermerke zu finden sind.

        [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
        Copyright (C) [Jahr]  [Name des Autors]

        This program is free software; you can redistribute it and/or modify it under the
    terms of the GNU General Public License as published by the Free Software
    Foundation; either version 2 of the License, or (at your option) any later version.

        This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT ANY
    WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or FITNESS
    FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for more details.

        You should have received a copy of the GNU General Public License along with this
    program; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 59 Temple Place,
    Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA.

    Auf Deutsch:

        [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
        Copyright (C) [Jahr]  [Name des Autors]

        Dieses Programm ist freie Software. Sie knnen es unter den Bedingungen der GNU
    General Public License, wie von der Free Software Foundation verffentlicht,
    weitergeben und/oder modifizieren, entweder gem Version 2 der Lizenz oder
    (nach Ihrer Option) jeder spteren Version.

        Die Verffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, da es Ihnen von
    Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE, sogar ohne die implizite
    Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT FR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in der GNU General Public License.

        Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit diesem Programm
    erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie an die Free Software Foundation, Inc.,
    59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA.

    Fgen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und per Brief erreichbar
    sind.

    Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafr, da es nach dem Start einen kurzen
    Vermerk ausgibt:

        version 69, Copyright (C) [Jahr]  [Name des Autors]
        Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type `show w'.
    This is free software, and you are welcome to redistribute it under certain conditions;
    type `show c' for details.

    Auf Deutsch:

        Version 69, Copyright (C) [Jahr]  [Name des Autors] Fr Gnomovision besteht
    KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w' fr Details ein. Gnonovision ist freie
    Software, die Sie unter bestimmten Bedingungen weitergeben drfen; geben Sie
    'show c' fr Details ein.

    Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die entsprechenden
    Teile der GNU-GPL anzeigen. Natrlich knnen die von Ihnen verwendeten Kommandos
    anders heien als `show w' und `show c'; es knnten auch Mausklicks oder Menpunkte
    sein - was immer am besten in Ihr Programm pat.

    Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer
    arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht fr das Programm unterschreiben
    lassen. Hier ein Beispiel. Die Namen mssen Sie natrlich ndern.

        Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the program
    'Gnomovision' (which makes passes at compilers) written by James Hacker.

        [Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
        Ty Coon, President of Vice

    Auf Deutsch:

        Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberrechtlichen Anspruch auf das von
    James Hacker geschriebene Programm ,Gnomovision` (einem Schrittmacher fr
    Compiler).

        [Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
        Ty Coon, Vizeprsident

    Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des Programms in
    proprietre Programme. Ist Ihr Programm eine Funktionsbibliothek, so kann es
    sinnvoller sein, das Binden proprietrer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten.
    Wenn Sie dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License anstelle
    dieser Lizenz verwenden.